lawwithluna

By: Celina Luna Witt
  • Summary

  • Vom Fachanwalt bis zum Fahnder der Kriminalpolizei - in diesem Podcast bekommt ihr Input rund um die rechtliche Betrachtungsweise auf Sachverhalte, die das Leben nun mal schreibt sowie spannende Einblicke hinter die Kulissen und fundiertes Wissen zu einzelnen Rechtsthemen. Unter "LawbyLunaShorts" findest du kurze Folgen in denen der universitäre Stoff aufgearbeitet wird und damit die kleine Dosis Jura zum Mitnehmen.
    Celina Luna Witt
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Episodes
  • Kryptowährungen auf dem Prüfstand - im Interview mit Prof Dr. Jens Schmittmann
    Jan 2 2025


    Bitcoin, Ether und der Binance Coin sind mittlerweile nur drei der mehr als 20.000 verschiedenen, auf dem Kryptomarkt erhältlichen, Kryptowährungen weltweit.


    Dass diese starken Kursschwankungen unterliegen und sich somit idealerweise hohe Gewinne geschickt generieren lassen, ist den meisten mittlerweile bekannt. Inwieweit die steuerliche Behandlung aussieht, steht jedoch auf einem anderen Blatt.


    Prof. Dr. Jens Schmittmann und ich besprechen in diesem Podcast den Rechtsstand vom Dezember 2024 und skizzieren grundlegende Prinzipien einfach und verständlich. Einen kleinen Schwenk ins Glücksspielrecht gibt es hier und da ebenfalls.


    Erst jüngst, am 27.12.2024, kam das KMAG - kurz für Kryptomärkteaufsichtsgesetz - unter die bestehenden Gesetzestexte. Wie sich die Besteuerung von Kryptowährungen hiermit in der Zukunft gestalten wird und welchen Anforderungen Steuerpflichtige sowie Emittenten und Börsen unterliegen, erfahrt ihr in einer kommenden zweiten Folge.


    Viel Spaß beim Zuhören!


    Weiterführende Links:


    • Schreiben des Bundesministerium für Finanzen vom 11.05.2022 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowährungen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-11-ertragsbesteuerung-von-virtuellen-waehrungen.html
    • Urteil des Bundesfinanzhof zur Rechtsnatur von Kryptowährungen vom 14.02.2023 :https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310057/
    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen, EuGH Urteil v. 22.10.2015 - C-264/14 BStBl 2018 II S. 211 :https://datenbank.nwb.de/Dokument/556914/
    • Referentenentwurf für ein Umsetzung der DAC 8 in nationales Recht vom 4.11.2024: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-11-04-DAC8-UmsG/0-Gesetz.html
    • Das KMAG (Kryptomärkteaufsichtsgesetz) vom 27.12.2024: https://www.gesetze-im-internet.de/kmag/BJNR1B60B0024.html


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    1 hr and 19 mins
  • OnlyFans und Steuern - Wie funktioniert die Besteuerung von Creator*innen?
    Jan 1 2025

    OnlyFans hat in den letzten Jahren als Plattform für den Verkauf von digitalen Inhalten, insbesondere von Erwachseneninhalten, an Popularität gewonnen. Doch wie sieht es mit der Besteuerung von Einnahmen aus OnlyFans aus?


    Hier das Wichtigste in Kürze:

    Steuerliche Einordnung: Die Besteuerung von OnlyFans-Einnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Wohnsitzlandes der Creator*innen. In den meisten Ländern gelten diese Einnahmen als steuerpflichtiges Einkommen. Die Fenix International Ltd. übernimmt als Gebühr zur Nutzung der Online-Plattform eine Gebühr in Höhe von 20% der Einnahmen aller Creator*innen.

    Selbständige Tätigkeit: In den meisten Fällen werden OnlyFans-Creators als selbständige Unternehmer betrachtet. Das bedeutet, dass sie ihre Einnahmen selbst verwalten und für ihre eigenen Steuerpflichten verantwortlich sind. Noch gibt es keine Rechtsprechung hierzu, jedoch fällt es schwer OnlyFans-Creator*innen unter die Freiberufler zu subsumieren.

    Steuerliche Verpflichtungen: OnlyFans-Creator*innnen müssen ihre Einnahmen in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben und gegebenenfalls Steuern auf diese Einnahmen entrichten. Die genauen steuerlichen Verpflichtungen können je nach Land und individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich mit den steuerlichen Vorschriften des eigenen Landes vertraut zu machen oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass man alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Guter Rat ist teuer, bei schlechtem zahlt man jedoch doppelt.

    Buchhaltung und Aufzeichnungen: OnlyFans-Creator*innen sollten ihre Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß verfolgen. Dies ermöglicht es ihnen, genaue Aufzeichnungen für ihre Steuererklärungen zu führen und möglicherweise bestimmte Werbungskosten abzusetzen.


    Wichtig: Dieser Überblick dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Es ist ratsam, einen professionellen Steuerberater zu konsultieren, um spezifische Informationen und Beratung in Bezug auf die Besteuerung von OnlyFans-Einnahmen zu erhalten.


    Viel Spaß beim Zuhören!


    Mehr Informationen rund um die Fenix International Ltd. und OnlyFans findest du auf Instagram unter "lawbyluna".

    Die Entscheidung des EuGH zur Umsatzsteuer findet ihr hier: Rs. C-695/20 – Fenix International Ltd. (Betreiberin von OnlyFans)

    Zu Pr. Dr. Jens Schmittmann's Website geht es hier entlang:

    https://www.schmittmann.de/

    Zu Sashka's Youtube-Kanal hier:

    https://www.youtube.com/@Sashkaskanal

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    51 mins
  • Umsatzsteuer und Influencer - im Interview mit Prof. Dr. Jens Schmittmann
    Oct 25 2024

    Ein wenig Jazz, ein paar Fragen und ein daraus resultierendes umfassendes Gespräch an einem sonnigen Samstagnachmittag. Dieses Mal tauchen Prof. Dr. Jens Schmittmann von PRO REO LAW und ich in die Umsatzsteuer ein und arbeiten Step-by-Step deren Grundlagen und Tücken heraus. Auf komplizierte Dreiecksgeschäfte gehen wir hier nicht ein. Dafür erklären wir anhand medial präsenter Influencer die Basics dieses Gebietes und was es zu beachten gilt.


    Wir wünschen dir viel Spaß beim Zuhören!


    Du hast Feedback oder Anregungen hierzu? Melde dich gerne via Instagram unter "lawbyluna".


    Weiterführende aktuelle Artikel zum Thema Influencer und Steuern:

    • Artikel zur Künstlersozialkasse (KSK) in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Julia Jeromin von der Kanzlei Brost Classen: https://brostclassen.de/medialawblog/kuenstlersozialabgabe-influencer-unternehmen-managements/
    • Julia Walter Maurer: Staatliche Registrierungspflicht für Influencer in Spanien – Rechtsetzung mit Augenmaß oder überflüssige Verbürokratisierung? (MMR-Aktuell 2024, 01487).


    Weiterführende Website's:

    • https://www.schmittmann.de
    • https://proreo-law.de
    • https://brostclassen.de
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    48 mins

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