Haus und Grund Sindelfingen

By: Christoph Schoder Iris Kappler
  • Summary

  • Der Verein Haus und Grund ist eine Interessenvertretung für private Immobilieneigentümer in Deutschland. Wir halten sie auf dem Laufenden Informationen zu aktuellen Themen und Entwicklungen im Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht im Steuerrecht, im Bau- und Energierecht oder im Mietrecht
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Episodes
  • Vermietung beendet – Jetzt läuft die Uhr
    Dec 18 2024
    Das Problem: § 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts (1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche. (2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.
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    9 mins
  • Die Nische macht den Unterschied
    Dec 10 2024
    Vermietet war eine Wohnung mit eineinhalb Zimmern, Küche, Flur, Bad, WC, Keller und Terrasse. Im Mietvertrag ist die Wohnfläche mit "ca. 48 qm" angegeben. Die Mieterin minderte die Miete wegen einer vermeintlichen Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 % über einen längeren Zeitraum. Irgendwann langte es dem Vermieter. Er kündigte das Mietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzugs, weil der Mietrückstand mindestens 2 Monatsmieten betragen hatte. Die Mieterin zog aber nicht aus. Der Vermieter erhob Räumungsklage. In dem Rechtsstreit wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Letzten Endes stritten die Parteien um eine Fläche von 0,14 qm. Diese entfiel auf eine Türnische. Der Bundesgerichtshof hatte nun zu beurteilen, ob die auf Türnischen entfallende Fläche zur Wohnfläche hinzu gehört oder nicht.
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    5 mins
  • Sonnenpower vom Balkon und deren Schattenseiten
    Dec 6 2024
    Mieter haben künftig einen (einklagbaren) Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen ein „Balkonkraftwerk“ erlaubt, sofern der Installation kein ernsthafter sachlicher Grund entgegensteht. Den gleichen Anspruch bekommen Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümerversammlung, welche sie um Erlaubnis fragen müssen, bevor sie eine Steckersolaranlage einsetzen.
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    7 mins

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