• LTG kurz gehört - Der Tariftalk mit Welteroth und Pfeffinger

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LTG kurz gehört - Der Tariftalk mit Welteroth und Pfeffinger

By: DRK-Lerncampus
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  • Tauchen Sie ein in die Welt der Tarifverhandlungen des DRK! Jörg Pfeffinger, Jurist und Geschäftsführer der DRK-Landestarifgemeinschaft Baden-Württemberg, und Armin Welteroth, seit 2004 Vorsitzender der Landestarifgemeinschaft, beleuchten arbeitsrechtliche Themen, Tariffragen und weitere relevante Anliegen. Perfekt für Arbeitgeber und Interessierte im Deutschen Roten Kreuz.
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Episodes
  • Nebentätigkeit 2.0 (Folge 5)
    Jan 13 2025

    In dieser Folge tauchen wir tief in die Welt der Nebentätigkeiten (Teil 2) ein und diskutieren, welche rechtlichen und praktischen Herausforderungen sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben. Darf eine Nebentätigkeit grundsätzlich ausgeübt werden? Was passiert, wenn sie mit den Interessen des Hauptarbeitgebers kollidiert? Wir analysieren, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Nebentätigkeiten einschränken oder untersagen können – sei es wegen einer Konkurrenzsituation, arbeitszeitlicher Überschreitungen oder potenzieller negativer Auswirkungen auf das öffentliche Ansehen des Unternehmens.

    Anhand praxisnaher Beispiele, wie dem Rettungsdienstleiter, der nebenbei für einen anderen Kreisverband oder eine konkurrierende Hilfsorganisation tätig sein möchte, oder dem selbstständigen Landwirt, betrachten wir, wie sich arbeitsrechtliche Vorgaben und individuelle Umstände auf Entscheidungen auswirken. Spannende Fragen wie die rechtliche Definition von Konkurrenz, die Pflicht zur Auskunft über Arbeitszeiten und die Abgrenzung von unzulässigen Tätigkeiten werden detailliert beleuchtet.

    Wir zeigen, warum es oft keine einfachen Antworten gibt und warum Einzelfallentscheidungen entscheidend sind. Diese Episode bietet wertvolle Einblicke für alle, die sich mit Arbeitsrecht, Fürsorgepflicht und der Balance zwischen Beruf und Nebenjob beschäftigen. Ein Muss für Personalverantwortliche, Arbeitnehmer und alle, die sich für die rechtlichen Hintergründe interessieren!

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    15 mins
  • Tarifforum 2024 (Folge 4)
    Dec 9 2024

    Tarifrecht im Wandel: Ein Rückblick auf das Tarifforum 2024

    In dieser Folge blicken wir zurück auf das diesjährige Tarifforum der Bundes-Tarifgemeinschaft, das in Berlin stattfand. Armin und Jörg tauschen sich über die spannenden Impulse aus, die sie während der Veranstaltung von Experten, Praktikern und Kollegen aus dem ganzen Bundesgebiet erhalten haben.

    Das Tarifforum bietet nicht nur einen tiefen Einblick in aktuelle Themen rund um Arbeits- und Tarifrecht, sondern ist auch eine wichtige Plattform zum Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren des Roten Kreuzes. Armin und Jörg berichten von den praxisnahen Vorträgen, unter anderem von Professor Hartmann, der sich mit den Herausforderungen im Arbeitszeitrecht auseinandersetzte, und von einem beeindruckenden Praxisbeispiel des DRK-Kreisverbandes aus Hausen, der das Projekt "Newwork 36/4" vorstellte – eine Initiative, die mehr ist als nur die Einführung einer 4-Tage-Woche.

    Die Diskussionen über die Tarifverhandlungen und die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften wie Verdi nehmen ebenfalls einen zentralen Platz in der Folge ein. Wie sehen die zukünftigen Herausforderungen aus, und was erwartet die Sozialpartner in den kommenden Tarifrunden? Armin und Jörg teilen ihre Einschätzungen und Gedanken zu den aktuellen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen und wagen einen Blick auf die kommende Tarifrunde.

    Ob für Tarifexperten oder Interessierte, die mehr über die aktuellen Entwicklungen im Tarifrecht erfahren möchten – diese Folge bietet spannende Einblicke und wertvolle Denkanstöße.

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    13 mins
  • Nebentätigkeit 1.0 (Folge 3)
    Nov 10 2024

    In dieser Folge geht es um die rechtlichen Aspekte von Nebentätigkeiten für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, speziell im Kontext eines Tarifvertrags. Ein Geschäftsführer fragt sich, ob eine Pflegekraft, die in einem Krankenhaus arbeitet, zusätzlich bei einem ambulanten Pflegedienst tätig sein darf und unter welchen Bedingungen diese Nebentätigkeit untersagt werden kann.

    Es wird festgestellt, dass Nebentätigkeiten im Allgemeinen durch Artikel 12 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit) geschützt sind. Der Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten nur unter bestimmten Voraussetzungen untersagen, etwa wenn sie die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen.

    Der Tarifvertrag verlangt von den Mitarbeitern, Nebentätigkeiten vor deren Aufnahme schriftlich zu melden. Arbeitgeber müssen die Interessen der Mitarbeiter abwägen und können nur dann einvernehmlich handeln, wenn die Nebentätigkeit tatsächlich als Konkurrenz angesehen werden kann. Das Gespräch betont, dass eine genaue Prüfung der jeweiligen Situation notwendig ist, um die Rechte und Interessen beider Parteien zu berücksichtigen.

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    13 mins

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